1. Wie melde ich mich an?
Die Anmeldung erfolgt in einem Telefonat mit direkter Terminabsprache in meinen telefonischen Sprechzeiten.
2. Brauche ich einen Überweisungschein?
Nein – Sie müssen nur die Gesundheitskarte Ihres Kindes zum ersten Termin mitbringen.
3. Welche Kosten entstehen für mich bzw. uns als Familie?
Die Kosten für ambulanten Psychotherapien werden bei Bewilligung der entsprechenden Antragsstellung durch mich in der Regel von den
gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Ihnen entstehen keine Kosten.
4. Wie viele Termine sind für die Diagnosestellung notwendig?
Die Diagnostik (sog. "Probatorik") erstreckt sich über mehrere, maximal 5 Termine. Hinzukommt ein Elterngespräch und eventuelle zusätzliche Termine für testpsychologischen Untersuchungen.
5. Sind weitere Untersuchungen nötig?
Vor Beantragung einer Psychotherapie muss Ihr Kind von einem (Kinder-)Arzt Ihres Vertrauens untersucht werden, um sicher zu gehen,
dass nicht körperliche Erkrankungen alleiniger Grund für die Problematik sind.
(Entsprechende Formulare erhalten Sie von mir.)
6. Was bedeutet eine Therapie meines Kindes für mich als Elternteil?
Zu jeder Kindertherapie gehört eine gute Zusamenarbeit mit den Eltern und Beratung und Unterstützung der Familie. Die notwendigen Elterngespräche (in der Regel alle 4 Wochen) müssen in meiner Praxis am Vormittag stattfinden – ich bitte Sie zu prüfen, ob das für Sie möglich ist. Bei Jugendlichen arbeite ich meistens mit gemeinsamen Gesprächen von Eltern und Kindern.
7. Was ist mit der Schweigepflicht?
Ich unterliege der ärztlichen Schweigepflicht. Ohne Ihre schriftliche Zustimmung (und bei älteren Kindern und Jugendlichen deren Zustimmung) werde ich keinerlei Auskunft zu Ihrem Kind geben noch jemanden bezüglich Ihres Kindes kontaktieren.